
Die Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen wird nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) an zwei Lernorten vermittelt: im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule. Deshalb spricht man vom dualen System der Berufsausbildung. Es gibt zur Zeit etwa 390 anerkannte Ausbildungsberufe und eine Vielzahl besonderer Ausbildungsregelungen für behinderte junge Menschen. Ausbildungsmöglichkeiten bieten die Industrie, das Handwerk, der Handel, die Landwirtschaft, das Dienstleistungsgewerbe, Verwaltungen, freie Berufe (z.B. Arztpraxen, Anwaltskanzleien), die Seeschiffahrt und die Hauswirtschaft. Durch spezifische Hilfen und Regelungen ist es möglich, in Betrieben behinderungsgerechte Ausbildungsbedingungen zu schaffen.
Voraussetzungen
Gesetzlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben. Die Bewerbung erfolgt bei
den Betrieben (Ausbildungsstellenmarkt), und diese achten auch auf die Schulzeugnisse.
Die Berufsberatung hilft durch Einzelberatung bei der Suche nach geeigneten
Ausbildungsbetrieben.
Ausbildung
Betrieb und Berufsschule sind eigenständige Lernorte und arbeiten bei der
Berufsausbildung als gleichberechtigte Partner zusammen. Die Ausbildung dauert je nach
Beruf zwei bis dreieinhalb Jahre. Bei besonders guten Leistungen oder bei bestimmten
schulischen Voraussetzungen kann die Ausbildung verkürzt, bei Nachteilen durch eine
Beeinträchtigung oder Behinderung sowie bei nichtbestandener Abschlußprüfung auch
individuell verlängert werden (bis zu einem Jahr). Die Berufsausbildung erfolgt auf der
Grundlage bundeseinheitlicher Ausbildungsordnungen. Dabei sind eine breit angelegte
Grundbildung,fachliche Qualifikationen und Berufserfahrungen zu vermitteln, die zur
Ausübung einer qualifizierten Berufstätigkeit befähigen. Die Berufsausbildung ist
planmäßig zu gestalten,zeitlich und sachlich so zu gliedern, daß das Ausbildungsziel in
der vorgesehenen Zeit erreicht werden kann. Hierzu erstellen die Betriebe auf der
Grundlage der Ausbildungsordnung einen betrieblichen Ausbildungsplan. Über die
Ausbildung im Betrieb ist von den Auszubildenden ein Berichtsheft als Ausbildungsnach-
weis zu führen. Den Auszubildenden dürfen nur Tätigkeiten übertragen werden, die dem
Zweck der Ausbildung dienen und ihren körperlichen Kräften angemessen sind.
Lernort Betrieb
Der Lernort Betrieb ist außerordentlich vielgestaltig. Er reicht vom Kleinbetrieb mit
einer engen persönlichen Beziehung zwischen Ausbilder und Auszubildenden bis zur
gegliederten Ausbildungsorganisation in Großbetrieben, oft mit eigenen
Ausbildungsabteilungen und speziellen Ausbildungszentren. Für die Ausbildung im Betrieb
sind Ausbilder und Meister zuständig, die fachlich und persönlich geeignet sein müssen
(Ausbildereignungsprüfung. Die Ausbildung in Handwerksbetrieben wird teilweise ergänzt um
mehrwöchige Lehrgänge in überbetrieblichen Ausbildungszentren, vor allem dann, wenn nicht
alle Ausbildungsleistungen von den einzelnen Betrieben erbracht werden können.
Lernort Berufsschule
In der Berufsschule wird fachtheoretischer, fachpraktischer und allgemeinbildender
Unterricht erteilt. Der Unterricht - im Durchschnitt ein bis zwei Tage wöchentlich - wird
bei bestimmten Berufen auch zu verschiedenen Formen des Blockunterrichts zusammengefaßt.
Für eine Reihe von Berufen gibt es zentrale Fachklassen (regional, landesweit oder auch
bundesweit). In manchen Ländern wird für bestimmte Berufe das erste Ausbildungsjahr an
berufsbildenden Schulen durchgeführt, an Berufsfachschulen oder als
Berufsgrundbildungsjahr (BGJ). Für die Berufsschule sind die Länder zuständig (jeweilige
Schulgesetze und Richtlinien). Von der Kultusministerkonferenz (KMK) werden
Rahmenlehrpläne (mit Empfehlungscharakter) herausgegeben, die auf die Ausbildungs-
ordnungen und die Lehrpläne der Länder abgestimmt sind.
Rechtliche Grundlagen
Wesentliche Bestimmungen für die Berufsausbildung im Betrieb enthält das
Berufsbildungsgesetz (BBiG). Für die Ausbildung im Handwerk gilt außerdem die
Handwerksordnung (HwO). Weitere wichtige Vorschriften finden sich im
Jugendarbeitsschutzgesetz, das unter anderem eine ärztliche Erstuntersuchung vor Beginn
der Ausbildung vorschreibt (beim Hausarzt oder beim Gesundheitsamt). Einschlägige
gesetzliche Bestimmungen enthalten auch das Schwerbehindertengesetz, die
Arbeitszeitordnung und das Mutterschutzgesetz.
Zuständige Stellen
Die für Berufsbildung zuständigen Stellen sind in der Regel die Kammern (z.B. Industrie-
und Handelskammer, Handwerkskammer, Landwirtschaftskammer, Ärztekammer). Sie tragen die
Ausbildungsverträge ins Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse ein, sie beraten in
allen Fragen der Ausbildung (Ausbildungsberater), überwachen die Durchführung der
betrieblichen Ausbildung und führen die Prüfungen durch (z.B. Zwischen- und
Abschlussprüfungen, Fortbildungsprüfungen).
Ausbildungsordnungen
Für jeden Ausbildungsberuf gilt eine Ausbildungsordnung (nach §§ 25 BBiG/HwO), die vom
Bundesminister für Wirtschaft oder dem zuständigen Fachminister im Einvernehmen mit dem
Bundesminister für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie in Form einer
staatlichen Rechtsverordnung erlassen wird. In den Ausbildungsordnungen sind die
Bezeichnung des Ausbildungsberufs, die Ausbildungsdauer, die zu vermittelnden Kenntnisse
und Fertigkeiten, der Ausbildungsrahmenplan und die Prüfungsanforderungen festgelegt. Es
werden verschiedene Typen von Ausbildungsordnungen unterschieden - für Monoberufe (z.B.
Bäcker/Bäckerin), für Berufe mit Spezialisierungen in Fachrichtungen oder Schwerpunkten
(z.B. Metallbauer/Metallbauerin mit insgesamt fünf Fachrichtungen wie Konstruktions-
technik oder Fahrzeugbau) und die Stufenausbildung (z.B. Bauwirtschaft,Textil, Leder,
Postverkehr)mit zwei oder drei Stufen. Dabei sind jeweils mehrere Ausbildungsberufe
eines Bereichs zusammengefasst. Die Ausbildung kann auf jeder Stufe mit dem Abschluss in
einem anerkannten Ausbildungsberuf beendet oder auf der nächsten Stufe fortgesetzt
werden.
Berufsausbildungsvertrag
Vor Beginn der Berufsausbildung muss zwischen dem Auszubildenden und dem Ausbildenden
(dem Ausbildungsbetrieb) ein schriftlicher Berufsausbildungsvertrag geschlossen werden.
Bei Minderjährigen ist dieser Vertrag auch von den Erziehungsberechtigten zu
unterzeichnen.
Ausbildungsvergütung & Sozialversicherung
Auszubildende, die in Betrieben ihre Ausbildung absolvieren, müssen eine
Ausbildungsvergütung erhalten, deren Höhe durch Tarifverträge geregelt ist. Sie ist nach
Ausbildungsjahren gestaffelt und beträgt - je nach Beruf - zwischen etwa 200 und 900 Euro
monatlich. Wenn Auszubildende nicht bei ihren Eltern wohnen, können sie unter bestimmten
Voraussetzungen eine Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten, die beim Arbeitsamt
beantragt wird. Auszubildende in Berufsbildungswerken oder sonstigen Reha-Einrichtungen
erhalten keine Ausbildungsvergütung sondern ein Ausbildungsgeld. Durch Tarifverträge und
das Jugendarbeitsschutzgesetz ist der jährliche Mindesturlaub festgelegt.
Schwerbehinderte haben Anspruch auf Zusatzurlaub. Auszubildende sind in die gesetzliche
Sozialversicherung einzubeziehen (Krankheit, Rente, Unfall, Pflege, Arbeitslosigkeit).
Im Falle einer Arbeitslosigkeit nach der Ausbildung haben Auszubildende damit auch
Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Probezeit & Kündigung
Die Probezeit beträgt mindestens einen und höchstens drei Monate. Während dieser Zeit
kann das Ausbildungsverhältnis von beiden Partnern ohne Kündigungsfrist und ohne Angabe
von Gründen schriftlich gekündigt werden, nach der Probezeit nur aus wichtigen Gründen,
vom Auszubildenden außerdem mit einer Frist von vier Wochen, wenn er die Berufsausbildung
aufgeben oder sich in einem anderen Beruf ausbilden lassen will. Da Auszubildende in
Betrieben rechtlich als Arbeitnehmer anzusehen sind, gilt für Schwerbehinderte der
besondere Kündigungsschutz des Schwerbehindertengesetzes (§§ 15 - 22).
Prüfungen
Während der Ausbildung muss eine Zwischenprüfung abgelegt werden. Sie dient der Kontrolle
(und ggf. der Verbesserung) des Leistungsstandes und geht nicht in das Ergebnis der
Abschlussprüfung ein. Die Abschlußprüfung besteht aus einem fachtheoretischen und einem
fachpraktischen Teil und wird vor dem Prüfungsausschuss der zuständigen Stelle für
Berufsbildung abgelegt. Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, dann
verlängert sich das Ausbildungsverhältnis auf Wunsch bis zur nächsten Wiederholungs-
prüfung (maximal ein Jahr). Die Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden. Durch
die bestandene Abschlussprüfung wird eine Gesellen-, Fachangestellten- oder
Facharbeiterqualifikation erworben - bei besonderen Leistungen in vielen Ländern
zugleich ein mittlerer Bildungsabschluß. Der Ausbildungsbetrieb muss den Auszubildenden
ein Abschlusszeugnis über die absolvierte Ausbildung ausstellen.
Behinderungsspezifische Bedingungen und Hilfen
Wenn die Behinderung es erlaubt, sollte die Ausbildung in einem Betrieb angestrebt
werden. Erfahrungen zeigen, dass Betriebe, die bereits behinderte junge Menschen
ausgebildet haben,immer wieder entsprechende Ausbildungsplätze bereitstellen. Es gibt
eine Reihe von Hilfen und Regelungen, die es möglich machen, im Betrieb behinderungs-
gerechte Bedingungen zu schaffen und Probleme zu lösen. In diesen Fragen informiert und
berät die Berufsberatung für Behinderte, teilweise auch die zuständige Hauptfürsorge-
stelle. Wenn die Behinderung es erforderlich macht, ist eine finanzielle Förderung
möglich (z.B. Ausbildungszuschüsse) und kann eine entsprechende Ausstattung von
Ausbildungs-/Arbeitsplätzen in einem Betrieb finanziert werden (Technische Hilfen).
Schwerbehinderte Auszubildende werden bei der Ausgleichsabgabe auf zwei, unter
bestimmten Voraussetzungen auch auf drei Pflichtplätze
angerechnet.
Abweichend von den verbindlichen Ausbildungsordnungen (§§ 25 BBiG/HwO) sind besondere Ausbildungsregelungen für Behinderte (§ 48 BBiG / § 42b HwO) möglich. Die Berufsberatung kann ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) - zusätzliche Betreuung und Stützunterricht - vermitteln und finanzieren. Für bestimmte Behinderungsarten stehen Sonderberufsschulen zur Verfügung (z.B. Sinnes-, Körperbehinderte). Für Prüfungen können Prüfungsmodifika- tionen beantragt werden, um behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen. Wenn aufgrund der Art oder Schwere der Behinderung die Ausbildung in einem Betrieb nicht möglich ist, kann die Berufsausbildung in einem Berufsbildungswerk (BBW), unter bestimmten Voraussetzungen auch in einer außerbetrieblichen Einrichtung (Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen/BüE), in einer sonstigen Reha-Einrichtung oder in Ausnahmefällen auch in einem Berufsförderungswerk (BFW) absolviert werden. Die Ausbildungsbedingungen sind dann ganz auf die spezifische Behinderung abgestimmt.
Übergang auf den Arbeitsmarkt
Auszubildende werden von den Betrieben nach Abschluss der Ausbildung nicht automatisch in
ein Beschäftigungsverhältnis übernommen. Bei der Suche nach geeigneten Arbeitsstellen
hilft das Arbeitsamt. Für Schwerbehinderte ist dort eine eigene Vermittlung eingerichtet.
Beim Übergang auf den Arbeitsmarkt sind spezifische Hilfen möglich.
Wann bewerbe ich mich?
Zeitplan | Tätigkeit |
Zwei Jahre vor Ende der Schulzeit | Du solltest schon jetzt:
Deinen Berufswunsch festlegen, |
Vorletztes Schuljahr (Februar bis Mai) | Mache mögliche Ausbildungsbetriebe ausfindig. Bahne eventuell erste Kontakte über Freunde und Bekannte an. |
Ab den Osterferien | Beginne den Stellenteil regionaler Zeitung nach eventuellen Angeboten für Ausbildungsplätze durchzusehen und interessante Anzeigen abzuhelfen. Auch solche, in denen keine Ausbildungsplätze geboten werden: Wer heute eine Stelle frei hat, sucht morgen vielleicht auch Auszubildende. |
Ende des Schuljahres | Unterlagen vorbereiten:
Kopieren der letzten Zeugnisse machen, |
Eins bis zwei Monate vor den Sommerferien | Es wird Zeit erste Bewerbungen zu schreiben - für Kaufmännische Ausbildungsberufe und für Ausbildungsplätze in größeren Betrieben und der öffentlichen Verwaltung oder öffentlichen Einrichtungen (Polizei usw.) |
Ab September | Es wird nun auch Zeit sich für eine Ausbildung im Handwerk zu bewerben. |
Herbst/ Winter | Du mußt damit rechnen, daß du zu Einstellungstest eingeladen wirst. Bereite dich darauf möglichst gut vor, denn nur wer alle Hürden überspringt, schafft das Rennen. Aber denke daran: Nicht jeder kann gleich ganz vorne sein. Eine Absage ist kein Beinbruch. Starte erneut und nutze dabei die schon gemachten Erfahrungen. |
Ende des vorletzten Schuljahres | Wenn du es noch nicht getan haben, wird es jetzt höchste Zeit sich für Ausbildungsberufe zu bewerben. Je früher desto besser... |
Januar/ Februar | Du bekommst jetzt wahrscheinlich die ersten Antworten auf deine Bewerbung und wirst eventuell zu Vorstellungsgesprächen eingeladen. Dies ist ein erster Erfolg. Gehe locker mit der neuen Anforderung um. Planen die Termine genau. |
Ostern | Die ersten Nachrückfragen beginnen. Selbst wenn du bisher noch keinen Ausbildungsplatz hast, sind noch nicht alle Chancen vergeben. Frage Freunde, die eine Ausbildungsstelle bekommen haben, wo Sie sich noch beworben haben, denn diese Stelle wird ja wahrscheinlich frei... Erkundige dich aber jetzt auch unbedingt nach schulischen Plätzen und melden dich an. Wenn du wirklich keinen Ausbildungsplatz bekommen solltest, hast du wenigstens einen Schulplatz sicher. Absagen kannst du ihn jederzeit! |
Abschlusszeugnis | Wenn du noch nichts gefunden hast, ruf die Firmen an, bei denen du dich beworben hast, von denen aber noch keine Antwort kam und erkundige dich nach dem Stand der Dinge. |
Einstellungstest
Welche Arten von Tests gibt es?
· Tests, die die schulischen Leistungen wie auch die Allgemeinbildung prüfen,
· Leistungstests, die bestimmte Kenntnisse und Fähigkeiten prüfen (so genannte
Intelligenztests),
· Psychologische Tests (so genannte Persönlichkeitstests).
Die zuletzt genannte Kategorie zielt auf die Psyche des Bewerbers ab: Man möchte sich einen Eindruck von Ihrer Persönlichkeit und Ihrem Charakter verschaffen. Die Prüfer wollen erkennen, ob Sie für den Beruf geeignet sind und ob Sie ins Unternehmen bzw. ins Team passen etc.
Mit den beiden ersten Kategorien, den Leistungstests, will man bestimmte Kenntnisse und Fähigkeiten prüfen. Die Unternehmen erfahren durch diese Verfahren außerdem, wie geschickt, stressempfindlich, belastbar, konzentrationsfähig Sie sind und wie sie Ihre Intelligenz einsetzen. Und es geht in den Leistungstests um Ihr erworbenes Schulwissen: Man prüft mit speziellen Fragen Ihre Kenntnisse in Fächern wie Deutsch, Mathematik, Chemie und Physik, denn einiges davon werden Sie in Ihrem späteren Beruf benötigen. Spezielle Tests untersuchen außerdem Ihre Allgemeinbildung in den Bereichen wie Wirtschaft, Politik, Geographie, Geschichte und Kultur.
Allgemeinwissen
Mit Fragen aus den Bereichen " Wirtschaft" und "Politik" will man Grundwissen testen,
aber
auch erkennen, ob Sie sich für aktuelle Fragen interessieren. Üblich sind u.a. Fragen zu
Wirtschaftsformen und Wirtschaftspolitik, zu Unternehmensformen und den Tarifparteien.
Fragen aus den Bereichen Chemie, Physik, Biologie, Technik werden überwiegend Bewerbern
gewerblicher/technischer Berufe gestellt. Sie tauchen aber auch schon mal bei
kaufmännischen/verwaltenden Berufen auf. Fragen aus Geographie, Literatur, Kunst, Musik,
Sport, können dagegen wieder alle treffen.
Einige Beispiele:
1. Was versteht man unter dem so genannten "Hammelsprung"?
2. Wann trat das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft?
3. Welches bekanntes Bild malte Leonardo da Vinci?
4. Wer war der "Walzerkönig"?
5. Was wird mit einem Barometer gemessen?
Intelligenztests
So genannte "Intelligenztests" dienen meist einer Überprüfen des logischen Denkvermögens
bzw. der Abstraktionsfähigkeit, der Merkfähigkeit, des räumlichen.
Um einen Eignungstest mal durch zu spielen, können wir Ihnen diese Homepage empfehlen.
Da jeder Anfang bekanntlich schwer ist, finden Sie auf der folgenden Homepage Vorlagen für Bewerbungsschreiben.